Spezielle Vorsorge - grüner Star (Glaukom)

Unsere Praxis beteiligt sich an der bundesweiten augenärztlichen Initiative zur Früherkennung des Grünen Stars.

 

Der Grüne Star (Glaukom) ist eine Erkrankung der Augen, die rund 2,4 % der Bevölkerung ab dem 40. Lebensjahr befällt und deren Häufigkeit auf über 7 % im höheren Alter steigt. Rund 800.000 Glaukom-Patienten gibt es in Deutschland, bei etwa 3 Millionen liegt eine Vorstufe dieser Erkrankung vor.

Was ist ein Glaukom?

Es handelt sich um einen langsam fortschreitenden Sehnervenschwund mit Verfall des Gesichtsfeldes, oft - aber bei weitem nicht immer - verbunden mit einer krankhaften Erhöhung des Augeninnendruckes. Der Glaukom-Kranke bemerkt die schleichende Einschränkung des Sehvermögens meist erst dann, wenn es (fast) zu spät ist.

 

Eine rechtzeitige, das heißt so früh wie möglich einsetzende, Behandlung kann einen irreparablen Schaden verhindern.

Was bedeutet Glaukom-Vorsorge?
Was können Sie davon erwarten?

Der Augenarzt nimmt eine gezielte Untersuchung des Sehnerven und seiner Umgebung vor (mit HRT, GDx, RTA oder OCT) und bewertet sie zusammen mit der Messung des Augeninnendruckes und der Hornhautdicke. Dann kann er Ihnen eine der folgenden Auskünfte geben:

  • Ihre Augen sind gesund. Die nächste Glaukomvorsorge sollte in ungefähr 2 Jahren wiederholt werden.
  • Ihre Augen sind wahrscheinlich gesund. Zur Sicherheit sind jedoch weiterführende diagnostische Maßnahmen oder auch kurzfristige Kontrollen angezeigt.
  • Ein bisher unentdecktes Glaukom (bzw. eine Frühform davon) muss behandelt werden. Dies geschieht in der Regel medikamentös.

Wer trägt die Kosten?

Anders als bei der Krebsfrüherkennung, die von den Krankenkassen bezahlt wird, und der Behandlung des Glaukoms gehört die Untersuchung zur Früherkennung des Glaukoms leider nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür bezahlen Sie privat ein maßvolles Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt.

 

Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich bisher wegen eines Grünen Stars oder eines Verdachts auf Glaukom in Behandlung oder Kontrolle befanden oder für ein Glaukom typische Symptome oder Befunde aufweisen, unverändert zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse untersucht bzw. behandelt. Alle weiteren Maßnahmen werden ohnehin voll und ganz von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Vervollständigen Sie Ihren Vorsorge-Check. Es lohnt sich für Sie in jedem Fall.

 

Haben Sie weitere Fragen?
Wir beantworten sie gerne.